Abonnementvertrag für die Nutzung von StreamBIM
Überarbeitet: 06. Mai 2025.
1. Hintergrund
Diese Vereinbarung (die «Vereinbarung») wurde zwischen Ihnen oder dem von Ihnen vertretenen Unternehmen (im Folgenden als ”Kontoinhaber” bezeichnet) und Rendra AS, seinen Tochtergesellschaften oder zugelassenen Wiederverkäufern geschlossen und regelt die Nutzung von StreamBIM, das von Rendra AS entwickelt und angepasst wurde, durch den Kunden. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages für ungültig oder rechtswidrig erklärt werden oder sollte eine Bestimmung aus irgendeinem Grund nicht durchsetzbar sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages.
Mit der Registrierung eines Kontos für die Nutzung von StreamBIM über die Produktwebsite https://streambim.com/ oder auf andere Weise und dem damit verbundenen Zugriff auf den StreamBIM-Anwendungsservice, der auf den Produktwebsites detailliert beschrieben wird, akzeptiert der Kontoinhaber die Bedingungen dieser Vereinbarung und erklärt sich mit ihnen einverstanden. Die Person(en), die den Vertrag durch Unterzeichnung der Auftragsbestätigung im Namen des Kontoinhabers abschließt/abschließen, vertritt/vertreten den Kontoinhaber und garantiert/garantieren hiermit, dass er/sie befugt ist, den Kontoinhaber an die in diesem Vertrag genannten Bedingungen zu binden.
Der Vertrag zwischen dem Kontoinhaber und Rendra AS wird an dem Tag wirksam, an dem der Kontoinhaber die Auftragsbestätigung bestätigt.
Wenn die Person, die den Vertrag im Namen von Accountants abschließt, einen kostenlosen Test des Anwendungsdienstes beginnt, ohne dafür zu bezahlen, gelten alle Bestimmungen dieses Vertrages, mit Ausnahme der Paragraphen 9 Preise und 11 Beendigung.
2. Begriffsbestimmungen
Die nachstehenden Begriffe haben die folgende Bedeutung:
- «Verbundenes Unternehmen” ist jedes Unternehmen, das direkt oder indirekt von einer der Vertragsparteien kontrolliert wird. In diesem Zusammenhang bedeutet ”Kontrolle” den direkten oder indirekten Besitz oder die Kontrolle von mehr als 50 % der Stimmrechte des verbundenen Unternehmens.
- «Vertrauliche Informationen» sind alle personenbezogenen Daten und vertraulichen Informationen, die von einer Partei (der ”offenlegenden Partei”) an die andere Partei (die ”empfangende Partei”) weitergegeben werden.
- «Nutzer» sind Personen, die vom Kontoinhaber autorisiert sind, auf StreamBIM zuzugreifen und es im Einvernehmen mit dem Kontoinhaber zu nutzen, einschließlich Subunternehmern, die am selben Projekt wie der Kontoinhaber, aber für ein anderes Unternehmen arbeiten.
- «Der Anwendungsdienst» bezeichnet StreamBIM, einen Webanwendungsdienst, der von Rendra AS als cloudbasierter Dienst bereitgestellt wird, sowie die dem Anwendungsdienst zugrunde liegende Software.
- «Abonnement» bedeutet das Recht auf Zugang und Nutzung von StreamBIM für die Dauer und unter den Bedingungen dieser Vereinbarung und wie im Bestellformular oder Angebotsschreiben festgelegt.
- «Personenbezogene Daten» sind alle Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person; als bestimmbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere durch Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
- “Verantwortlicher” ist der Kontoinhaber, der die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten bestimmt.
- “Auftragsverarbeiter” bedeutet Rendra AS, die personenbezogene Daten im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet;
- «Bestellformular» bezeichnet die vom Kontoinhaber auf der Website von Rendra AS vorgenommenen Bestellunterlagen und Registrierungen, die einen Vertrag zwischen dem Kontoinhaber und Rendra AS darstellen.
3. Bestimmungen für die Nutzung des Dienstes (StreamBIM)
- Registrierung. Der Kontoinhaber ist dafür verantwortlich, denjenigen, die zum Abonnement eingeladen werden, vollständige und korrekte Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Kontoinhaber ist auch für die Bereitstellung korrekter Informationen verantwortlich, wenn ein Abonnement beginnt oder Benutzer eingeladen werden, StreamBIM für ein bestimmtes Projekt zu verwenden.
- Abonnement. Rendra AS stellt dem Kontoinhaber und den Nutzern StreamBIM in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung während der gesamten Laufzeit dieser Vereinbarung zur Verfügung. Der Kontoinhaber erklärt sich damit einverstanden, dass der Abschluss des Abonnements nicht die Bereitstellung zukünftiger Funktionen oder Merkmale voraussetzt oder dass er von mündlichen oder schriftlichen öffentlichen Aussagen von Rendra AS in Bezug auf zukünftige Funktionen oder Merkmale abhängt.
- Kompatibilität. Rendra AS wird auf den Produkt-Webseiten darüber informieren, welche Hardware-Geräte für die Nutzung des Anwendungsdienstes kompatibel sind:https://guide.streambim.com/hc/en-us und in unserem Benutzerhandbuch: Welche Handys/Tablets/Browser empfehlen Sie? wobei Rendra AS Mindestanforderungen an die Hardware und das System für solche Geräte definieren kann. Die in Abschnitt 12 (a) dargelegte Garantie gilt nur für die Nutzung auf diesen definierten Geräten.
- Unterstützung. Der Support erfolgt über unseren Chat, per E-Mail und per Telefon und ist während der gesamten Vertragslaufzeit zu den auf der Website angegebenen Bedingungen verfügbar. https://streambim.com/.
- Verfügbarkeit. Rendra AS ist bestrebt, den Anwendungsservice rund um die Uhr und 365 Tage in der Woche mit so wenig Ausfallzeiten wie möglich zur Verfügung zu stellen und folgt dabei den besten Praktiken der Branche. Das Ziel von Rendra AS ist es, den Anwendungsservice mit einer Betriebszeit von 99,9% anzubieten. Der Kontoinhaber wird darauf hingewiesen, dass es trotz dieses Ziels von Rendra zu Ausfallzeiten kommen kann. StreamBIM wird von AWS Cloud Service gehostet und bietet die gleichen Entschädigungsregelungen wie AWS für seine Dienste und wie hier beschrieben: https://aws.amazon.com/agreement/. und in dem Brief über Sicherheit und Zuverlässigkeit.
- Verhaltenskodex: Definiert in der Auftragsbestätigung
4. Anwendungsspezifische Anforderungen
Rendra AS bietet Software- und Webanwendungen an, die es dem Kontoinhaber und den Nutzern ermöglichen, über ihre mobilen Geräte mit iOS- und Android-Apps und über Desktop-Computer mit Browsern wie Chrome und Safari auf den Dienst zuzugreifen.
Um jeden Zweifel auszuschließen:
Mobile Geräte müssen separat erworben werden und sind nicht im Abonnement des Kontoinhabers enthalten. Darüber hinaus ist eine aktive Internetverbindung erforderlich, die für den Kunden mit Datenkosten und/oder anderen Kosten verbunden sein kann. Der Kunde muss separate Verträge für die Bereitstellung von Internet/WI-FI oder die Bereitstellung von 3G/4G/5G von seinem Mobilfunkbetreiber abschließen.
Der Anwendungsdienst verwendet eine Streaming-Technologie, bei der die Qualität des Nutzererlebnisses von der Projektgröße und der technischen Infrastruktur des Zugriffsortes abhängt, z. B. von der Netzwerkbandbreite und der Latenzzeit. Die Anforderungen können sich ändern und Informationen darüber, welche Anforderungen zu welchem Zeitpunkt gelten, sind auf unseren Webseiten verfügbarhttps://streambim.com/ und in unserem Benutzerhandbuch: Welche Handys/Tablets/Browser empfehlen Sie?
Der Dienst kann technische Daten sammeln, einschließlich Informationen über Anwendungsabstürze und Nutzungsstatistiken. Die Nutzung von Software/Mobilanwendungen von Drittanbietern, die für den Anwendungsdienst spezifiziert sind, ist Teil des Pakets des Anwendungsdienstes für den Kunden ohne zusätzliche Kosten und Zeitaufwand, und ihre Nutzung unterliegt den Bedingungen der entsprechenden Vereinbarungen.
5. Benutzerrichtlinien für den Dienst
- Der Kontoinhaber ist für alle Aktivitäten auf seinem Konto und für die Inhaberschaft des Kontos verantwortlich. Der Kontoinhaber und die Nutzer müssen alle Gesetze, Vorschriften und Konventionen einhalten, die für den Kontoinhaber in Verbindung mit der Nutzung des Dienstes gelten, sowie andere Gesetze in Bezug auf Privatsphäre, Werbung, Datenschutz, elektronische Kommunikation und geltende Anti-Spam-Gesetze.
- Der Kontoinhaber und die Nutzer dürfen den Anwendungsdienst nur für die im Vertrag angegebenen und vereinbarten Projekte und Zwecke nutzen.
Der Kontoinhaber darf nicht:
- Beeinträchtigung der Sicherheit des Anwendungsdienstes,
- Personen, die nicht an dem Projekt beteiligt sind, Zugang zu seinem Konto geben,
- sich bei einem Server oder Konto des Dienstes anmelden, zu dem der Kontoinhaber nicht berechtigt ist,
- einen Teil des Anwendungsdienstes zu beschädigen oder unbrauchbar zu machen,
- Den Anwendungsdienst zu vermieten, zu vertreiben, zu lizenzieren, zu verkaufen oder anderweitig kommerziell zu verwerten oder den Anwendungsdienst Dritten zur Verfügung zu stellen, außer wie in dieser Vereinbarung angegeben.
- Kommunikation. Der Kontoinhaber ist für den Inhalt aller über den Anwendungsdienst gesendeten Mitteilungen verantwortlich und muss alle geltenden Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit der Nutzung des Kontos einhalten. Der Kontoinhaber darf den Anwendungsdienst nicht zur Übermittlung von Nachrichten oder Materialien nutzen, die
- verleumderisch, jugendgefährdend, obszön oder pornografisch ist;
- die Rechte am geistigen Eigentum eines Dritten verletzen oder anderweitig rechtswidrig sind; oder
- ansonsten eine zivilrechtliche Haftung begründen würde oder
- ein Verhalten darstellt oder zu einem Verhalten ermutigt, das nach geltendem Recht oder Vorschriften eine Straftat darstellen könnte.
- Verstoß gegen die Benutzerrichtlinien. Falls der Kontoinhaber oder ein Benutzer einen wesentlichen Verstoß gegen die Benutzerrichtlinien begeht, wird Rendra AS sich bemühen, dem Kontoinhaber die Möglichkeit zu geben, das beanstandete Material oder den beanstandeten Inhalt zu entfernen oder den Zugriff darauf zu sperren. Rendra AS behält sich jedoch das Recht vor, nach eigenem Ermessen ungesetzliche oder anstößige Inhalte ohne vorherige Benachrichtigung des Kontoinhabers unverzüglich zu entfernen. Zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln, die sich aus der Vereinbarung und dem Gesetz ergeben, behält sich Rendra AS das Recht vor, den Zugang zum Anwendungsdienst sofort zu sperren, wenn ein solcher Verstoß nach Ansicht von Rendra AS eine unmittelbare Gefahr für den Anwendungsdienst darstellt. In diesem Fall erhält der Kontoinhaber eine schriftliche Benachrichtigung von Rendra AS und hat 14 Tage Zeit, die erforderlichen Maßnahmen gegen diese Verstöße zu ergreifen, bevor Rendra AS den Zugang zum Anwendungsdienst sperrt.
6. Schutz der Daten
- Rendra AS verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Nutzung des Anwendungsdienstes. Die Parteien erkennen an, dass der Kontoinhaber der für die Verarbeitung Verantwortliche der personenbezogenen Daten ist. Rendra AS wird zum Zweck der Erfüllung dieser Vereinbarung bestimmte personenbezogene Daten im Namen des Verantwortlichen verarbeiten. Somit ist Rendra AS der Verarbeiter der personenbezogenen Daten in Bezug auf die geltenden Datenschutzgesetze.
- Der Kontoinhaber ist verantwortlich für die Erfassung, Rechtmäßigkeit, Verwaltung und Verwendung personenbezogener Daten, die im System gespeichert oder in Verbindung mit dem Dienst verwendet werden. Rendra AS haftet nicht für den Verlust oder die Offenlegung personenbezogener Daten, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kontoinhaber oder die Benutzer ihre Benutzerkontopasswörter nicht angemessen gesichert haben.
- Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, personenbezogene Daten nur gemäß den von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten dokumentierten Anweisungen zu verarbeiten, es sei denn, er ist nach geltendem Datenschutzrecht dazu verpflichtet. Die ursprünglichen Weisungen des für die Verarbeitung Verantwortlichen an den Auftragsverarbeiter sind in Anhang 1 aufgeführt.
Der Auftragsverarbeiter muss jederzeit in der Lage sein, spezifische Anweisungen des für die Verarbeitung Verantwortlichen nachzuweisen. Der Auftragsverarbeiter informiert den für die Verarbeitung Verantwortlichen unverzüglich, wenn (i) der Auftragsverarbeiter der Ansicht ist, dass eine von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen erteilte Anweisung gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt, (ii) der Auftragsverarbeiter keine Anweisung hat, wie er personenbezogene Daten in einer bestimmten Situation verarbeiten soll.
- Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so getroffen werden, dass
- die Verarbeitung personenbezogener Daten den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts entspricht und
- den Schutz der Rechte und Freiheiten des Nutzers gewährleistet. Rendra AS führt auch technische und physische Kontrollen durch, um personenbezogene Daten vor Zerstörung, Verlust, Veränderung und unbefugter Weitergabe an Dritte oder unbefugtem Zugriff durch Mitarbeiter von Rendra AS zu schützen.
- Wenn Nutzer, zuständige Behörden oder sonstige Dritte vom Auftragsverarbeiter Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten verlangen, verweist der Auftragsverarbeiter diese Anfragen an den für die Verarbeitung Verantwortlichen. Der Auftragsverarbeiter darf ohne vorherige Anweisung des für die Verarbeitung Verantwortlichen weder personenbezogene Daten noch andere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten an Dritte weitergeben oder auf andere Weise offenlegen. Sollte der Auftragsverarbeiter nach geltendem Datenschutzrecht verpflichtet sein, personenbezogene Daten, die er im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet, offenzulegen, so ist er verpflichtet, den für die Verarbeitung Verantwortlichen unverzüglich darüber zu informieren und in Verbindung mit der Offenlegung der angeforderten Informationen Vertraulichkeit zu verlangen.
- Entwickelt der Auftragsverarbeiter die Systeme usw., mit denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden, so stellt er sicher, dass die Systeme usw. gemäß den Anforderungen des "Privacy by design" und der Datenübertragbarkeit im Einklang mit dem geltenden Datenschutzrecht konzipiert sind.
- Der Auftragsverarbeiter unterstützt den für die Verarbeitung Verantwortlichen bei der Erfüllung seiner rechtlichen Verpflichtungen nach dem geltenden Datenschutzrecht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verpflichtung des für die Verarbeitung Verantwortlichen zur Sicherheit der Verarbeitung, zur Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, zur Beantwortung von Anträgen auf Ausübung des Rechts der betroffenen Person auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Löschung oder auf Erhalt einer Kopie der verarbeiteten personenbezogenen Daten. Die Benachrichtigung des für die Verarbeitung Verantwortlichen über eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten hat innerhalb von 36 Stunden zu erfolgen, nachdem der Auftragsverarbeiter von der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten Kenntnis erlangt hat.
- Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, dem für die Verarbeitung Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung zu stellen und jede Unterstützung zu leisten, die erforderlich ist, um die Einhaltung der in dieser Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen und des geltenden Datenschutzrechts nachzuweisen. Der Auftragsverarbeiter gestattet Audits, einschließlich Inspektionen vor Ort, die von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen oder einem anderen von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen beauftragten Prüfer durchgeführt werden, und leistet seinen Beitrag dazu.
- Bei Beendigung dieses Abonnementvertrags hat der Auftragsverarbeiter (i) alle seine Verarbeitungstätigkeiten einzustellen und (ii) nach Wahl des für die Verarbeitung Verantwortlichen alle personenbezogenen Daten oder Kopien, die er im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen erhalten hat, zu löschen und/oder zurückzugeben. Die Pflicht zur Löschung gilt so lange, wie das geltende Datenschutzrecht die Speicherung der personenbezogenen Daten nicht vorschreibt.
7. Drittanbieter
- Erwerb von Nicht-StreamBIM-Produkten und -Dienstleistungen. Der Kontoinhaber akzeptiert, dass Dienstleistungen von Drittanbietern, die derzeit nicht Teil von StreamBIM sind, dem Kontoinhaber von Zeit zu Zeit von Rendra AS oder Dritten zur Verfügung gestellt werden können, und dass die Entscheidung des Kontoinhabers, eine solche Dienstleistung zu erwerben, einer exklusiven Vereinbarung zwischen dem Kontoinhaber und dem jeweiligen Drittanbieter unterliegt. Rendra AS übernimmt keine Garantie für die Unterstützung von Produkten oder Dienstleistungen von Drittanbietern.
- Der Kontoinhaber ermächtigt den Datenverarbeiter, für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Verträge mit Unterauftragnehmern abzuschließen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Auftragsverarbeiter eine Liste der Unterauftragnehmer führt.
Der Kontoinhaber hat mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung den folgenden Unterauftragnehmern die Genehmigung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten erteilt:
- Amazon Web Services EMEA SARL (AWS Europa)
- Amazon Web Services Australien Pty Ltd (AWS Australien)
- Amazon Web Services Japan GK (AWS Japan)
- Intercom Inc.
- Högerclick AB (Schweden Server)
Der Datenverarbeiter hat die Genehmigung des Kontoinhabers, andere Unterauftragnehmer einzusetzen. Der Auftragsverarbeiter muss den Kontoinhaber jedoch über den geplanten Einsatz eines neuen Unterauftragnehmers sowie über die Gründe für den Wechsel informieren. Der Kontoinhaber muss diese Mitteilung mindestens 60 Tage vor Inkrafttreten der Änderung erhalten. Widerspricht der Kontoinhaber den Änderungen, muss er dies innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Einführung eines neuen Unterauftragnehmers mitteilen. Lehnt der für die Verarbeitung Verantwortliche die Änderung ab, so bemüht sich der Auftragsverarbeiter in wirtschaftlich vertretbarem Umfang, einen anderen Unterauftragnehmer zu beauftragen. Sollte dies nicht gelingen, gilt Folgendes. Das Abonnement wird dann ab dem Datum, an dem der neue Partner anfängt, beendet und die bereits gezahlte Abonnementgebühr wird zurückerstattet. Die durch die Nutzung des Anwendungsdienstes erstellten und gespeicherten Daten werden dann exportiert und an den Kontoinhaber übergeben.
Siehe bitte anhang 1 für weitere Informationen.
Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass alle zugelassenen Unterauftragnehmer schriftliche Vereinbarungen abschließen, die ihnen dieselben Verpflichtungen hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten auferlegen, wie sie in dieser Vereinbarung vorgesehen sind. Der Auftragsverarbeiter ist dem Kontoinhaber gegenüber in vollem Umfang für die Erfüllung der Verpflichtungen des Unterauftragnehmers verantwortlich.
Jede Übermittlung personenbezogener Daten in ein Gebiet oder ein Unternehmen/eine Organisation außerhalb der EU/des EWR (ein Land oder ein Unternehmen/eine Organisation, das/die einem Angemessenheitsbeschluss unterliegt oder am EU-US-Datenschutzrahmen teilnimmt) muss rechtmäßig sein und unterliegt der vorherigen schriftlichen Zustimmung des für die Verarbeitung Verantwortlichen, ‘Ungeachtet der Zustimmung des für die Verarbeitung Verantwortlichen zu einer Übermittlung personenbezogener Daten in ein Gebiet oder ein Unternehmen/eine Organisation außerhalb der EU/des EWR (ein Land, das einem Angemessenheitsbeschluss unterliegt oder ein Unternehmen/eine Organisation, das/die am EU-US-Datenschutzrahmen teilnimmt), der Auftragsverarbeiter muss in der Lage sein, Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass eine solche Übermittlung rechtmäßig erfolgen kann, einschließlich der Implementierung eines geeigneten Übermittlungsinstruments gemäß Kapitel 5 der DSGVO, sowie der Festlegung zusätzlicher Maßnahmen zum Schutz der Verarbeitung personenbezogener Daten, falls erforderlich. Auf begründetes Verlangen des für die Verarbeitung Verantwortlichen legt der Auftragsverarbeiter Informationen und Unterlagen zum Nachweis einer rechtmäßigen Übermittlung vor.
8. Verpflichtung zur Vertraulichkeit
- Infolge der Erfüllung des Vertrages können die Parteien vertrauliche Informationen erhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf unternehmensinterne Informationen, einschließlich Dienstleistungen, Spezifikationen, Marketinginformationen und ähnliche sensible Informationen. Die Parteien vereinbaren hiermit, dass sie diese vertraulichen Informationen ausschließlich für die Zwecke der Vertragserfüllung verwenden und diese Informationen weder direkt noch indirekt an Dritte weitergeben werden, es sei denn, dies ist für die Vertragserfüllung erforderlich.
- Nach Beendigung der Vereinbarung dürfen die Parteien keine derartigen vertraulichen Informationen weitergeben.
- Die vorstehenden Bestimmungen hindern die Parteien nicht daran, Informationen, die ohne Verschulden der Partei öffentlich bekannt sind oder werden, offenzulegen oder zu verwenden, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Ist die empfangende Partei gesetzlich zur Offenlegung vertraulicher Informationen gezwungen, so ist die offenlegende Partei davon vorher in Kenntnis zu setzen. Die Partei, die vertrauliche Informationen weitergibt, muss sich selbst an die Behörden wenden und die erforderlichen oder gewünschten Informationen zur Verfügung stellen.
9. Preise und Zahlungen
Der Preis für das Abonnement des Dienstes und die Zahlungsbedingungen sind in der Auftragsbestätigung angegeben. Der vereinbarte Preis und die Zahlungsbedingungen gelten für den Beginn eines Abonnements, nicht für die tatsächliche Nutzung. Die Mehrwertsteuer und andere Abgaben an nationale und lokale Behörden sind NICHT in den in dieser Vereinbarung festgelegten Preisen enthalten. Die Mehrwertsteuer und andere Abgaben an nationale oder lokale Behörden werden erhoben.
- Rechnungsstellung und Zahlungen. Sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren, erfolgen die Zahlungen für das Abonnement auf der Grundlage elektronischer Rechnungen.
- Überfällige Zahlungen. Für jede Zahlung, die nicht bis zum Fälligkeitsdatum eingeht, fallen die gesetzlich zulässigen Verzugszinsen auf den ausstehenden Betrag pro Monat an.
- Ist der Kontoinhaber mit seinen Zahlungen mehr als vierzehn (14) Tage im Rückstand, nachdem er von Rendra AS schriftlich benachrichtigt und zur Korrektur aufgefordert wurde, behält sich Rendra AS das Recht vor, den Zugang zum Dienst auszusetzen.
- Steuern. Rendra AS ist nicht verantwortlich für Mehrwertsteuer, nationale Steuern oder Abgaben (falls zutreffend), die im Rahmen dieser Vereinbarung im Zusammenhang mit den Einkäufen des Kontoinhabers anfallen.
- Falls Rendra AS zusätzliche Kosten oder Aufwendungen für die Kundenbetreuung für notwendig erachtet, ist dies im Voraus schriftlich zwischen den Parteien zu vereinbaren.
10. Rechte
- Eigentumsrechte. Der Anwendungsdienst und alle darin enthaltenen Rechte an geistigem Eigentum sowie alle Rechte an geistigem Eigentum im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Bereitstellung von Support sind Eigentum von Rendra AS oder werden von Rendra AS lizenziert. Der Kontoinhaber erkennt an, dass alle Urheberrechte, geistiges Eigentum, Marken, Handelsnamen, patentierte und/oder patentierbare Rechte und alle anderen Rechte an geistigem Eigentum, die in der Anwendungsdienstleistung enthalten sind oder in Verbindung mit der Anwendungsdienstleistung genutzt werden, das alleinige Eigentum von Rendra AS sind. Dies gilt auch für Änderungen, Verbesserungen oder Upgrades, die während der Laufzeit des Vertrags vorgenommen werden.
- Der Kontoinhaber und/oder die Nutzer dürfen nicht:
- Hinweise auf Urheberrechte, Warenzeichen oder andere Eigentumsvermerke, die in oder auf dem Dienst oder der zugehörigen Dokumentation enthalten sind, zu entfernen oder zu verbergen,
- den Dienst zu modifizieren, zu übersetzen oder abgeleitete Produkte zu erstellen, die auf dem Dienst basieren;
- einen Link zum Dienst zu erstellen oder Inhalte zu spiegeln, die im Dienst enthalten oder für den Kunden über den Dienst zugänglich sind,
- Reverse Engineering, Dekompilieren, Disassemblieren oder anderweitige Versuche, den Quellcode oder die zugrundeliegenden Ideen oder Algorithmen des Dienstes zu ermitteln;
- oder auf den Dienst zuzugreifen, um (a) ein konkurrierendes Produkt oder einen konkurrierenden Dienst zu erstellen oder (b) Ideen, Merkmale, Funktionen oder Designs des Dienstes zu kopieren.
11. Abonnementdauer und Kündigung
- Sofern im Vertrag/Auftragsbestätigung nicht anders vereinbart:
- Diese Vereinbarung tritt am Tag der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung in Kraft (Datum des Inkrafttretens) und gilt bis zum Ablauf oder der Beendigung der Vereinbarung, wie in der Auftragsbestätigung definiert.
- Beendigung durch den Kontoinhaber. Der Kontoinhaber kann das Konto jederzeit durch schriftliche Mitteilung an Rendra AS kündigen und den Vertrag beenden. Es gilt dann eine dreimonatige Kündigungsfrist, die am ersten Tag des Folgemonats beginnt. Die Abonnementgebühr gilt während der Kündigungsfrist und wird nicht zurückerstattet.
- Dieses Abkommen kann von jeder Vertragspartei unter den folgenden Bedingungen gekündigt werden:
- Nach einer dreimonatigen schriftlichen Mitteilung über eine wesentliche Vertragsverletzung, wie sie in der Vereinbarung festgelegt ist, und wenn die aktuelle Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung der sich aufrufenden Partei mit der Aufforderung zur Korrektur vollständig behoben wurde. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass wiederholte nicht wesentliche Vertragsverletzungen als wesentliche Vertragsverletzungen angesehen werden können, die der aufrufenden Partei das Recht geben, diese Vereinbarung gemäß dieser Klausel zu kündigen.
oder;
- unverzüglich, wenn gegen eine der Parteien ein Konkursantrag oder ein anderes Verfahren wegen Zahlungsunfähigkeit, Konkursverwaltung, Liquidation oder Abtretung zugunsten der Gläubiger gestellt wird; oder
- im Falle eines wesentlichen Verstoßes des Kontoinhabers gegen Abschnitt 5 oder 6 unverzüglich zu kündigen. Gebühren, die gemäß Abschnitt 8 zu entrichten sind, werden nicht zurückerstattet.
- Die Abschnitte 7 bis 14 gelten auch nach Beendigung oder Ablauf dieses Abkommens.
12. Garantien und Haftungsausschlüsse
- Gewährleistung der Funktionsfähigkeit. Rendra AS gewährleistet, dass der Anwendungsservice im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der aktuellen Version der auf den Webseiten von Rendra AS verfügbaren Dokumentation funktioniert.
- Haftungsausschluss. Der Anwendungsdienst ist ein Webanwendungsdienst, der ”wie besehen” abonniert wird.
- Rendra AS garantiert nicht, dass alle Funktionen des Anwendungsdienstes den Anforderungen des Kontoinhabers entsprechen oder dass der Betrieb des Anwendungsdienstes ununterbrochen oder fehlerfrei ist.
13. Begrenzung der Haftung
- Begrenzung der Haftung. Weder der Account-Inhaber noch Rendra AS oder ein Unterlieferant haften für Leistungen, die nicht in diesem Vertrag vereinbart wurden. Eine Beschreibung des Anwendungsdienstes ist jederzeit auf den Webseiten des Unternehmens verfügbar, und die dem Kunden zur Verfügung gestellte Version ist die Version, die im Demoprojekt des Anwendungsdienstes enthalten ist.
- Rendra AS behält sich das Recht vor, die Entwicklung von Modulen in Rechnung zu stellen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht Teil des Application Service waren. Es obliegt dem Kunden, den Kauf neuer Module zu akzeptieren, ohne dass dies den Kauf des Kunden beeinträchtigt.
- Der Kontoinhaber ist stets für die Aktualisierung der Zeichnungen und Modelldateien verantwortlich. Der Kontoinhaber ist dafür verantwortlich, dass die Benutzer im Projekt immer Zugang zu aktualisierten Zeichnungen und Modelldateien und kompilierten BIM-Modellen haben. Rendra AS kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn die Benutzer in einem Projekt Handlungen auf der Grundlage von nicht aktualisierten Zeichnungen und BIM-Modellen durchführen.
- Der Kontoinhaber ist stets dafür verantwortlich, die Personen, die er als Benutzer einladen möchte, in den Anwendungsdienst einzuweisen, bevor sie den Anwendungsdienst nutzen. Rendra AS haftet nicht für Fehler, die von Nutzern gemacht werden, und für die Folgen, die sich aus der Nutzung des Anwendungsdienstes durch Einzelpersonen ergeben können.
14. Gegenseitige Entschädigungen
- Rendra AS entschädigt den Kontoinhaber für alle Verluste, Schäden oder Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten), die im Zusammenhang mit Ansprüchen, Klagen und Gerichtsverfahren (“Ansprüche») entstehen, die von Dritten gegen den Kontoinhaber erhoben werden, die behaupten, dass die Nutzung des Dienstes ihre geistigen Eigentumsrechte verletzt.
- Entschädigung durch den Kontoinhaber. Der Kontoinhaber erklärt sich damit einverstanden, Rendra AS für alle Verluste, Schäden oder Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten) zu entschädigen, die im Zusammenhang mit Ansprüchen entstehen, die von Dritten gegen Rendra AS geltend gemacht werden und die sich aus der Nutzung der personenbezogenen Daten oder des Anwendungsdienstes durch den Kontoinhaber ergeben oder damit zusammenhängen.
15. Allgemeine Bestimmungen
Diese Vereinbarung, die unterzeichneten Angebotsschreiben und Anmeldeformulare auf unseren Webseiten, Anhänge und alle zwischen den Parteien schriftlich vereinbarten Änderungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kontoinhaber und Rendra AS dar und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen und Gespräche.
- Vermarktung. Keine der Parteien darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Pressemitteilungen im Zusammenhang mit diesem Abkommen herausgeben. Jede Partei darf den Namen und das Logo der anderen Partei in ihre Kunden- oder Lieferantenliste gemäß den Standardrichtlinien der anderen Partei aufnehmen.
- Die Beziehung zwischen dem Kontoinhaber und Rendra AS. Der Kontoinhaber und Rendra AS sind unabhängige Vertragspartner. Diese Vereinbarung begründet kein Joint Venture oder eine Partnerschaft zwischen dem Kontoinhaber und Rendra AS, und keine der Parteien ist als Agent, Angestellter oder Vertreter der anderen Partei befugt.
- Rendra AS kann diese Vereinbarung von Zeit zu Zeit während der Laufzeit der Vereinbarung überarbeiten, sofern dies in der Auftragsbestätigung angegeben ist, und ist verpflichtet, den Kunden/Kontoinhaber über wesentliche Änderungen zu informieren, wenn diese die grundlegende Funktionalität des Dienstes beeinträchtigen. Der Kontoinhaber ist jedoch verpflichtet, sich über Änderungen auf den Webseiten von Rendra AS zu informieren, wo die jeweils geltenden Bedingungen abrufbar sind.
- Dieses Abkommen und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten dürfen ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei nicht an Dritte abgetreten, unterlizenziert oder in sonstiger Weise übertragen werden.
- Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, unterliegen die Pflichten und Rechte der Parteien dieses Abkommens dem norwegischen Recht und sind nach diesem auszulegen, ohne Rücksicht auf kollidierende Rechtsgrundsätze. Sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren, ist der ausschließliche Gerichtsstand das Bezirksgericht Oslo, Norwegen.
- Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und gelten ab dem Zeitpunkt ihrer Vereinbarung als Teil der Vereinbarung.
- Höhere Gewalt. Keine der Vertragsparteien haftet gegenüber der anderen Partei für Fehler oder Verzögerungen bei der Erfüllung, die auf Umstände zurückzuführen sind, auf die das Unternehmen keinen Einfluss hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, arbeitsrechtliche Schwierigkeiten, staatliche Maßnahmen oder Terrorismus, vorausgesetzt, die Parteien teilen der anderen Partei diese Umstände schriftlich mit und unternehmen alle zumutbaren Anstrengungen, um diese Schwierigkeiten zu überwinden.
Kontaktangaben
Rendra AS
- Zu Händen: Der Generaldirektor
- Postboks 688 Løren
- 0507 Oslo
- NORWEGEN
Die E-Mails sind zu richten an: [email protected]
Anhang 1
Anweisungen zur Datenverarbeitung
Zweck | Der Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen ist die Bereitstellung des Dienstes sowie die Entwicklung und Verbesserung des Dienstes und seiner Sicherheitsmaßnahmen. |
Kategorien von Daten | Die personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden, umfassen den Namen Ihres Unternehmens, Ihren Namen, Ihren Titel oder Ihre Stellenbeschreibung, Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse, wenn Sie sich zum ersten Mal als Kunde oder Nutzer registrieren. |
Kategorien von betroffenen Personen | «Nutzer», d. h. Personen, die vom Kontoinhaber autorisiert sind, auf den Dienst zuzugreifen und ihn im Rahmen des Vertrags zu nutzen, einschließlich Subunternehmern, die am selben Projekt wie der Kontoinhaber arbeiten. |
Verarbeitungstätigkeiten | Um den Dienst nutzen zu können, wird der Auftragsverarbeiter den Namen des Kontoinhabers, den Namen des Nutzers, die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer des Nutzers erfassen und speichern. |
Speicherdauer/Löschung | Die verarbeiteten personenbezogenen Daten werden gelöscht, wenn der für die Verarbeitung Verantwortliche den Dienst nicht mehr abonniert. |
Ort der Verarbeitungstätigkeiten | Amazon Web Services (AWS): Amazon Web Services (AWS): Die personenbezogenen Daten, die wir von Ihnen erheben, werden im Allgemeinen an das wichtigste europäische Datenverarbeitungszentrum des Auftragsverarbeiters innerhalb der Europäischen Union (EU) und/oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermittelt. Audio- und Videodaten werden niemals aus der EU oder dem EWR heraus übertragen. Wenn Sie sich für einen alternativen Serverstandort außerhalb der EU/EWR entschieden haben, z. B. Australien oder Japan, werden die Daten nur in den jeweiligen Regionen gespeichert, die unter Unterauftragsverarbeiter aufgeführt sind. Die Nutzer erhalten Kundenunterstützung und Kundenchat von Intercom Inc. Das Unternehmen hat seinen Sitz in den USA, aber Intercom hat die Einhaltung des Privacy Shields zertifiziert und verpflichtet sich, dieses anzuwenden. Im Falle der Übermittlung personenbezogener Daten an eine Intercom-Einheit außerhalb des EWR-Raums erfolgt dies auf der Grundlage der Intercom Binding Unternehmensregeln, die einen angemessenen Schutz der personenbezogenen Daten gewährleisten und für die Intercom-Gruppe rechtsverbindlich sind. In den Fällen, in denen die verbindlichen Unternehmensregeln von Intercom keine Anwendung finden, stützt sich Intercom stattdessen auf andere rechtmäßige Maßnahmen zur Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten außerhalb des EWR und der Schweiz, wie z. B. die EU-Standardvertragsklauseln oder das Privacy Shield Framework. |
Subverarbeiter / Subunternehmer | Der Kontoinhaber ermächtigt den Auftragsverarbeiter, für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Verträge mit Unterauftragnehmern abzuschließen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Auftragsverarbeiter eine Liste von Unterauftragnehmern führt. Der Kontoinhaber hat mit der Unterzeichnung des Angebotsschreibens die folgenden Unterauftragnehmer für die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zugelassen: - Amazon Web Services EMEA SARL (AWS Europa) - Amazon Web Services Australien Pty Ltd (AWS Australien) - Amazon Web Services Japan GK (AWS Japan) - Intercom Inc. - Högerclick AB (Schweden Server) Der Datenverarbeiter hat die Genehmigung des Kontoinhabers, andere Unterauftragnehmer einzusetzen. Der Auftragsverarbeiter muss den Kontoinhaber jedoch über den geplanten Einsatz eines neuen Unterauftragnehmers sowie über die Gründe für den Wechsel informieren. Der Kontoinhaber muss diese Mitteilung mindestens 20 Tage vor Inkrafttreten der Änderung erhalten. Widerspricht der Kontoinhaber den Änderungen, muss er dies innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Einführung eines neuen Unterauftragnehmers mitteilen. Das Abonnement wird dann ab dem Datum, an dem der neue Partner beginnt, gekündigt und die bereits bezahlte Abonnementgebühr wird zurückerstattet. Die durch die Nutzung des Anwendungsdienstes erstellten und gespeicherten Daten werden dann exportiert und an den Kontoinhaber übergeben. Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass alle zugelassenen Unterauftragnehmer schriftliche Vereinbarungen abschließen, die ihnen dieselben Verpflichtungen hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten auferlegen, wie sie in dieser Vereinbarung vorgesehen sind. Der Auftragsverarbeiter ist dem Kontoinhaber gegenüber in vollem Umfang für die Erfüllung der Verpflichtungen des Unterauftragnehmers verantwortlich. |